§ 18. Abs. 1
(opa) Habt ihr es gestern gemerkt?
Ich war gar nicht in Berlin. Mein Job hatte mich ins ehemalige Zonenrandgebiet nach Oberfranken verschlagen. Waren beim Aufbruch in Berlin noch frühlingshafte 15°, empfing mich unweit der Grenze zur Tschechei eher winterliches Wetter rund um den Gefrierpunkt. Bei Herthas Vormittagstraining war es auch eher sonnig, ob das aber auf der Geschäftsstelle auch so war?
Es war immerhin der Tag, bis zu dem man gem. § 18 Abs. 1 der Satzung Kandidaten für die Wahl zum Präsidium vorschlagen konnte. Ich hoffe doch sehr, dass niemand auf die Idee kam, mich vorzuschlagen 😉 Aber Spaß beiseite: Entgegen seiner ursprünglichen Ankündigung, nicht noch einmal anzutreten, hat Werner Gegenbauer verlautbaren lassen, dass er wohl noch einmal antritt. Gegenbauer wird Ende Mai nicht nur vermutlich erneut gewählt, sondern auch 70 Jahre jung (und ist damit 3 Jahre jünger als der amtierende US Präsident).
Frage 1: Wie beurteilt ihr das? Tritt er noch einmal an, weil sich kein geeigneter Nachfolger findet? Oder ist das eher Nichtloslassenkönnen? Wird er eine ganze Amtsperiode im Amt bleiben?
Ansonsten bin ich gespannt, was sich von der Gerüchteküche bewahrheitet, die in den letzten Wochen in Sachen Kandidaten zu mir durchgedrungen ist. Ein paar Überraschungen könnten dabei sein, aber vorab führt ja der Aufsichtsrat ja noch Gespräche mit den Kandidaten, von denen ggf. der eine oder andere noch das Handtuch wirft. In den vergangenen Amtsperioden gab’s bei den Wahlen ja keine großen Überraschungen, mal gucken, wie das diesmal wird.
Ansonsten wurde heute erneut im “Paffpaffpaff”-Wald die Frage diskutiert, ob der Trainer nun die zum Erhalt einer gültigen Lizenz erforderlichen Weiterbildungen hat oder nicht.
Frage 2: Was meint ihr? Deutsche Bürokratie oder Schlampigkeit in den Prozessen beim Verein?
Nach einem Nachmittag auf der Bundesautobahn werde ich jetzt gleich meinen Feierabend genießen und mich später ein wenig in die Diskussion einmischen. So long.